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Ummeldung
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Lüdinghausen umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Ein Umzug innerhalb der Stadt Lüdinghausen gleicht dem Verfahren der Anmeldung.
Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Dazu finden Sie das passende Formluar online.
Die gebührenfreie Ummeldung müssen Sie persönlich unterschreiben und mit allen angeführten Unterlagen im Bürgerbüro abgeben.
Unser Tipp:
Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Ihren Pkw etc. mit und lassen Sie die neue Anschrift gleich eintragen.
Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Kfz-Schein).
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
Wenn ein Elterteil mit einem mindejährigen Kind umzieht benötigen wir die Einverstädniserklärung beider Elternteile
Kosten
Die Ummeldung ist gebührenfrei.Für die Ummeldung des KFZ-Scheins fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.
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Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) Vollmacht MeldebehördeEs hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Trogemann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kemmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Lüdinghausen umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Ein Umzug innerhalb der Stadt Lüdinghausen gleicht dem Verfahren der Anmeldung.
Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Dazu finden Sie das passende Formluar online.
Die gebührenfreie Ummeldung müssen Sie persönlich unterschreiben und mit allen angeführten Unterlagen im Bürgerbüro abgeben.
Unser Tipp:
Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Ihren Pkw etc. mit und lassen Sie die neue Anschrift gleich eintragen.
Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Kfz-Schein).
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
Wenn ein Elterteil mit einem mindejährigen Kind umzieht benötigen wir die Einverstädniserklärung beider Elternteile
Die Ummeldung ist gebührenfrei.Für die Ummeldung des KFZ-Scheins fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.
Umzug, Wohnungswechsel https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/294/showFrau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
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Herr
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Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...