Achtung: 

Im Bürgerbüro Lüdinghausen können Sie keine Kraftfahrzeuge an-, oder abmelden!

Das geht nur bei den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld!

Terminvereinbarung - Zulassungsstelle

 

Sie sind innerhalb des Kreises Coesfeld nach Lüdinghausen zugezogen?

  • Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen.
  • Die Berichtigung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen eines Umzuges innerhalb des Kreises Coesfeld (ohne Änderung des Namens!) können Sie im Bürgerbüro vornehmen lassen.
  • Terminvereinbarung-Bürgerbüro

 

Sie sind von außerhalb in den Kreis Coesfeld gezogen?

 

Hat sich Ihr Name geändert, beispielsweise durch Heirat?

  • Damit der richtige Name in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (ZB I) sowie Fahrzeugbrief (ZBII) erforderlich. Dies kann nur in der KFZ-Zulassungsstelle erfolgen.
  • Terminvereinbarung - Zulassungsstelle

 

 

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

    • eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter) unterschriebene Vollmacht 
    • Ihren gültigen Lichbildausweis
    • Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) € 10,80 pro Zulassungsbescheinigung

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu bezahlen. (Bar, EC-, oder Kreditkarte)