Kraftfahrzeuge - ab-, um- & anmelden
Achtung: Im Bürgerbüro Lüdinghausen können Sie keine Kraftfahrzeuge an-, oder abmelden! Das geht nur bei den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld! |
Sie sind innerhalb des Kreises Coesfeld nach Lüdinghausen zugezogen?
- Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen.
- Die Berichtigung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen eines Umzuges innerhalb des Kreises Coesfeld (ohne Änderung des Namens!) können Sie im Bürgerbüro vornehmen lassen.
- Terminvereinbarung-Bürgerbüro
Sie sind von außerhalb in den Kreis Coesfeld gezogen?
- Die Änderung der Zulassungsbescheinigungen können in diesem Fall nur bei den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld ändern lassen.
- Informationen zur Ummeldung von außerhalb
- Terminvereinbarung - Zulassungsstelle
Hat sich Ihr Name geändert, beispielsweise durch Heirat?
- Damit der richtige Name in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (ZB I) sowie Fahrzeugbrief (ZBII) erforderlich. Dies kann nur in der KFZ-Zulassungsstelle erfolgen.
- Terminvereinbarung - Zulassungsstelle
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter) unterschriebene Vollmacht
- Ihren gültigen Lichbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Rechtsgrundlagen
- §§ 13 und 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 15 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | € 10,80 pro Zulassungsbescheinigung |
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu bezahlen. (Bar, EC-, oder Kreditkarte)