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Melderegisterauskunft (einfach)
Auf persönliche oder schriftliche (keine telefonische!) Anfrage hin, haben Sie die Möglichkeit Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Lüdinghauser Einwohner zu erhalten. In Ihrer Anfrage müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie in dem Antrag den Verwendungszweck mitteilen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Kosten
Pro Person 11,00 Euro.
Zur Begleichung der Gebühr verwenden Sie bitte Verrechnungsschecks oder überweisen Sie die Gebühr vorab auf das Konto der Stadt Lüdinghausen. IBAN: DE92 4015 4530 0000 0058 68; BIC: WELADE3WXXX. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an.
Briefmarken sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Auf persönliche oder schriftliche (keine telefonische!) Anfrage hin, haben Sie die Möglichkeit Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Lüdinghauser Einwohner zu erhalten. In Ihrer Anfrage müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie in dem Antrag den Verwendungszweck mitteilen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Pro Person 11,00 Euro.
Zur Begleichung der Gebühr verwenden Sie bitte Verrechnungsschecks oder überweisen Sie die Gebühr vorab auf das Konto der Stadt Lüdinghausen. IBAN: DE92 4015 4530 0000 0058 68; BIC: WELADE3WXXX. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an.
Briefmarken sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...