Anmeldung
Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Lüdinghausen herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen!
Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Das passende Formular finden Sie hier auf der Seite.
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihre Anmeldung direkt bearbeitet. Diese müssen Sie persönlich unterschreiben und selbst oder von einem bevollmächtigten Vertreter im Bürgerbüro abgeben.
Bitte vergessen Sie nicht, dass auch ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) an- und abgemeldet werden muss.
Unser Tipp:
Nehmen Sie neben den Ausweispapieren die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit (ehemals Kfz-Schein) und lassen die neue Anschrift eintragen (Änderung nur bei Umzug innerhalb des Kreises Coesfeld und Anmeldung der Hauptwohnung möglich).
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Onlinedienstleistungen
- Wohnungsgeberbestätigung (Onlineassistent)
- Wohnungsgeberbestätigung (ausfüllbares PDF)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Onlineassistent)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (ausfüllbares PDF)
- Vollmacht (Onlineassistent)
- Vollmacht (ausfüllbares PDF)
Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
Wenn ein Elterteil mit einem mindejährigen Kind umzieht benötigen wir die Einverstädniserklärung beider Elternteile
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Für die Umschreibung des KFZ-Scheins ist eine Gebühr von 10,80 Euro fällig.