Abmeldung
Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Ziehen Sie aus Lüdinghausen fort, müssen Sie sich generell nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Die gebührenfreie Abmeldung ist jetzt auch online möglich (siehe Onlinedienstleistungen) oder Sie kommen persönlich in unser Bürgerbüro.
Onlinedienstleistungen
- Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Abmeldung - (Onlineassistent)
- Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Abmeldung - (ausfüllbares PDF)
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland (Onlineassistent)
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland (ausfüllbares PDF)
- Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (ausfüllbares PDF)
- Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz (Onlineassistent)
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Unterlagen
- Personalausweis, oder Reisepass
- Abmeldung
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Vollmacht zur Abmeldung
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben)
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Kosten
Abmeldung | gebührenfrei |