Melderegisterauskunft (erweitert)
Laut Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können - z.B. Rechtsanwälte - eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Die Auskunft darf erteilt werden über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist schriftlich (z.B. durch Vollstreckungstitel) nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Kosten
erweiterte Melderegisterauskunft | € 15,00 pro Person |
Überweisen Sie die Gebühr vorab auf eines der Konten der Stadtkasse. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an. Oder senden Sie uns einen Verrechnungsscheck. Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar, per EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.