Abzug von nicht eingeleiteten Frischwassermengen bei der Schmutzwassergebühr:

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter. Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (zum Beispiel Gartenbewässerung, Regenwassernutzungsanlage), kann auf Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.

Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler, der auf eigene Kosten einzubauen und zu warten ist, zu erbringen. Der Antrag ist vorab beim Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen per E-Mail unter  wasserschwundmengen@stadt-luedinghausen.de , persönlich oder über den Postweg zu stellen. Hierzu verwenden Sie bitte den nebenstehenen Vordruck "Mitteilung über den Einbau".

Jährlich, idealerweise gegen Ende Oktober / Anfang November, aber spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres, ist dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen der aktuelle Stand des Zwischenzählers mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu den nebenstehenden Vordruck "Zählerstandsmeldung Gartenbewässerung".

Die Vorschriften zum Abzug von Wassermengen finden Sie in § 4 Absatz 5 der Abwassergebührensatzung.

Die jährliche Schmutzwasser-Gebühr beträgt 2,81 € je Kubikmeter. Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 KAG vom Lippeverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, beträgt die Benutzungsgebühr für Schmutzwasser je Kubikmeter Schmutzwasser 1,67 €.

Zuständige Stelle

Fachbereich 6: Technische Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen

02591 926-0

Ansprechpartner