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Sozialgesetzbuch XII - Leistungsgewährung Sozialhilfe
Die Leistungen nach dem SGB XII unterteilen sich in folgende Bereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Leistungsberechtigt sind Personen, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung:
Leistungsberechtigt sind Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII sind beim Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Lüdinghausen zu stellen. Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind, erfahren sie von ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Für eine Antragstellung- aber auch für alle anderen Anliegen- wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/zuständige Leistungssachbearbeiterin und vereinbaren sie einen Termin, damit wir für Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Haschmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-541
E-Mail: haschmann@stadt-luedinghausen.de
Buchstabenbereich
A - I - Herr Lücke
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-542
E-Mail: luecke@stadt-luedinghausen.de
Buchstabenbereich
M - Z - Frau Havermeier
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-531
E-Mail: m.havermeier@stadt-luedinghausen.de
Buchstabenbereich
J - L
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 5: Arbeit und Soziales
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: jobcenter@stadt-luedinghausen.de
- Sozialgesetzbuch XII - Leistungsgewährung Sozialhilfe
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: haschmann@stadt-luedinghausen.de
- Sozialamt
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Die Leistungen nach dem SGB XII unterteilen sich in folgende Bereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Leistungsberechtigt sind Personen, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung:
Leistungsberechtigt sind Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII sind beim Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Lüdinghausen zu stellen. Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind, erfahren sie von ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Für eine Antragstellung- aber auch für alle anderen Anliegen- wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/zuständige Leistungssachbearbeiterin und vereinbaren sie einen Termin, damit wir für Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/534/showFrau
Haschmann
Sachbearbeiterin
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)
Herr
Lücke
Sachbearbeiter
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)...
Frau
Havermeier
Sachbearbeiterin
A 006
Frau
Haschmann
Sachbearbeiterin
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)
Herr
Lücke
Sachbearbeiter
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)...
Frau
Havermeier
Sachbearbeiterin
A 006
Frau
Haschmann
Sachbearbeiterin
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)
Herr
Lücke
Sachbearbeiter
A 007 (Rathaus, Altbau Erdgeschoss)...
Frau
Havermeier
Sachbearbeiterin
A 006