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Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Stadtranderholung, Ferienspiele
- Jugendliche in Sport- und Musikvereinen, Jugendgruppen
Förderung im Einzelnen:
Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen zurzeit folgende Förderungen im Einzelnen:
Kinder und Jugendfreizeiten
5.000 € jährlich werden auf alle beantragten Freizeiten verteilt. Anteilig je Teilnehmer und Dauer der Freizeit wird ein Prokopfbetrag ermittelt.
Beispiel: Es liegen Anträge für insgesamt 100 Teilnehmer und insgesamt 50 Tage vor. 5.000 € : 100 : 50 = 1,00 € pro Teilnehmer und Tag. Sollte in diesem Fall eine Jugendgruppe mit 20 Kindern 10 Tage verreisen, beträgt der Zuschuss 200 €.
Stadtranderholung, Ferienspiele
1.500 € jährlich werden analog der Vorgehensweise bei den Kinder- und Jugendfreizeiten verteilt.
Förderung Jugendliche in Sportvereinen
Zuschuss in Höhe von 8 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
Förderung Jugendliche in Musikvereinen
Zuschuss in Höhe von 4,50 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
Förderung Jugendliche in Jugendgruppen
Zuschuss in Höhe von 9 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Stein
Vorzimmer Dezernat I
Tel: 02591 926-911
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Dezernat II
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Stadtranderholung, Ferienspiele
- Jugendliche in Sport- und Musikvereinen, Jugendgruppen
Förderung im Einzelnen:
Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen zurzeit folgende Förderungen im Einzelnen:
Kinder und Jugendfreizeiten
5.000 € jährlich werden auf alle beantragten Freizeiten verteilt. Anteilig je Teilnehmer und Dauer der Freizeit wird ein Prokopfbetrag ermittelt.
Beispiel: Es liegen Anträge für insgesamt 100 Teilnehmer und insgesamt 50 Tage vor. 5.000 € : 100 : 50 = 1,00 € pro Teilnehmer und Tag. Sollte in diesem Fall eine Jugendgruppe mit 20 Kindern 10 Tage verreisen, beträgt der Zuschuss 200 €.
Stadtranderholung, Ferienspiele
1.500 € jährlich werden analog der Vorgehensweise bei den Kinder- und Jugendfreizeiten verteilt.
Förderung Jugendliche in Sportvereinen
Zuschuss in Höhe von 8 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
Förderung Jugendliche in Musikvereinen
Zuschuss in Höhe von 4,50 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
Förderung Jugendliche in Jugendgruppen
Zuschuss in Höhe von 9 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.
https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/499/show
Frau
Stein
Vorzimmer Dezernat I
A 104 (Rathaus, Altbau 1. Obergeschoss)