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Nachbarschaft
Auf gute Nachbarschaft!
Zusammen leben
Im Spannungsfeld von laut und leise, von geselligen und individuellen Bedürfnissen treten Konflikte überall da auf, wo Menschen zusammenleben. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand können wir derartige Konflikte vermeiden oder dazu beitragen, sie in einer fairen Weise auszutragen.
Gesetzliche Regelungen
Die gültigen Rechtsvorschriften geben weitere Anhaltspunkte zum richtigen Verhalten. Grundsätzliche Regelungen finden sich hier in den folgenden wichtigsten Gesetzen mit den dazu erlassenen Rechtsvorschriften:
Landesimmissionsschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachbarrechtsgesetz
Ordnungswidrigkeitengesetz
Landeshundegesetz
Empfehlung: Toleranz und Rücksicht
Normale Bedürfnisse
Was ist eine Störung?
Recht behalten...
Vorschriften
Wir stellen Ihnen abschließend einige Regelungen vor, deren Beachtung besonders wichtig ist, weil Verstöße dagegen immer wieder zu Beschwerden führen:
- Nachtruhe
Von 22.00 - 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
- Tongeräte
Diese dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
- Laufen lassen von Motoren
Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.
- Halten von Tieren
Tiere sind so zu halten, dass niemand mehr als nur geringfügig durch Lärm oder Geruch belästigt wird. Hunde sind in bebauten Gebieten grundsätzlich an der Leine zu führen. Wenn ein Hund außerhalb der Bebauung unangeleint geführt wird, muss jederzeit auf ihn eingewirkt werden können. Keinesfalls darf ein Hund unbeaufsichtigt frei umherlaufen.
Wir hoffen, dass wir das Zusammenleben in unserer Stadt auch in Zukunft ohne Verordnungen und Verbote regeln können. Das geht, wenn alle ihren kleinen Beitrag im eigenen Verantwortungsbereich leisten.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Krüger
Sachgebietsleiter
Tel: 02591 926-420
E-Mail: krueger@stadt-luedinghausen.de
Auf gute Nachbarschaft!
Zusammen leben
Im Spannungsfeld von laut und leise, von geselligen und individuellen Bedürfnissen treten Konflikte überall da auf, wo Menschen zusammenleben. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand können wir derartige Konflikte vermeiden oder dazu beitragen, sie in einer fairen Weise auszutragen.
Gesetzliche Regelungen
Die gültigen Rechtsvorschriften geben weitere Anhaltspunkte zum richtigen Verhalten. Grundsätzliche Regelungen finden sich hier in den folgenden wichtigsten Gesetzen mit den dazu erlassenen Rechtsvorschriften:
Landesimmissionsschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachbarrechtsgesetz
Ordnungswidrigkeitengesetz
Landeshundegesetz
Empfehlung: Toleranz und Rücksicht
Normale Bedürfnisse
Was ist eine Störung?
Recht behalten...
Vorschriften
Wir stellen Ihnen abschließend einige Regelungen vor, deren Beachtung besonders wichtig ist, weil Verstöße dagegen immer wieder zu Beschwerden führen:
- Nachtruhe
Von 22.00 - 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
- Tongeräte
Diese dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
- Laufen lassen von Motoren
Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.
- Halten von Tieren
Tiere sind so zu halten, dass niemand mehr als nur geringfügig durch Lärm oder Geruch belästigt wird. Hunde sind in bebauten Gebieten grundsätzlich an der Leine zu führen. Wenn ein Hund außerhalb der Bebauung unangeleint geführt wird, muss jederzeit auf ihn eingewirkt werden können. Keinesfalls darf ein Hund unbeaufsichtigt frei umherlaufen.
Wir hoffen, dass wir das Zusammenleben in unserer Stadt auch in Zukunft ohne Verordnungen und Verbote regeln können. Das geht, wenn alle ihren kleinen Beitrag im eigenen Verantwortungsbereich leisten. https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/471/show
Herr
Krüger
Sachgebietsleiter
206 (Rathaus, Neubau 2. Obergeschoss)...
Herr
Krüger
Sachgebietsleiter
206 (Rathaus, Neubau 2. Obergeschoss)...