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Bewohner- und Gewerbeparkausweise
Besitzer eines Parkausweises sind dazu Berechtigt ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.
Je Haushalt oder Gewerbe kann nur ein Ausweis ausgestellt werden, er ist übertragbar auf andere Haushaltsmitglieder bzw. Gewerbetreibende.
Beantragung auch auf dem Postweg mit Nachweis der Einzahlung möglich
Voraussetzungen
- der Bewohner muss in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein.
- der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage
- der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
- der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.
Unterlagen
Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigt man folgende Unterlagen:
- Antragsformular auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises mit Unterschrift
- Kopie des gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht Fahrzeuginhaber sind, benötigen Sie die Bestätigung des Fahrzeughalters (Halterbescheinigung als PDF)
- Den bisherigen Bewohnerparkausweis (falls vorhanden)
Kosten
Der Bewohnerparkausweis kostet 30,00 Euro für ein Jahr.
Für den Gewerbeparkausweis fallen 50,00 Euro an. Dieser ist ebenfalls ein Jahr gültig.
Weitere Informationen
Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?
Sie können einen Ersatz-Ausweis im Bürgerbüro beantragen.
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Antrag auf BewohnerparkausweisDownloads
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Trogemann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kemmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Besitzer eines Parkausweises sind dazu Berechtigt ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.
Je Haushalt oder Gewerbe kann nur ein Ausweis ausgestellt werden, er ist übertragbar auf andere Haushaltsmitglieder bzw. Gewerbetreibende.
Beantragung auch auf dem Postweg mit Nachweis der Einzahlung möglich
Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigt man folgende Unterlagen:
- Antragsformular auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises mit Unterschrift
- Kopie des gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht Fahrzeuginhaber sind, benötigen Sie die Bestätigung des Fahrzeughalters (Halterbescheinigung als PDF)
- Den bisherigen Bewohnerparkausweis (falls vorhanden)
Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?
Sie können einen Ersatz-Ausweis im Bürgerbüro beantragen.
Der Bewohnerparkausweis kostet 30,00 Euro für ein Jahr.
Für den Gewerbeparkausweis fallen 50,00 Euro an. Dieser ist ebenfalls ein Jahr gültig.
Parkausweise, Parken https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/455/showFrau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...