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Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen
Wer weder blind - noch Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist, kann bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen eingeschränkte Parkerleichterungen erhalten.
Das Verkehrsministerium NRW hat diese Parkerleichterung abschließend auf folgende Personenkreise beschränkt:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises "G", sofern die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" - für "außergewöhnliche Gehbehinderung" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 % und maximaler Aktionsradius ca. 100 m).
- Schwerbehinderte mit einem wegen chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung (Colitis ulcerosa bzw. Morbus Crohn) anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Stoma = künstlicher Darmausgang).
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung - in Verbindung mit den einschlägigen Erlassen des NRW-Verkehrsministerium.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat II
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Wer weder blind - noch Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist, kann bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen eingeschränkte Parkerleichterungen erhalten.
Das Verkehrsministerium NRW hat diese Parkerleichterung abschließend auf folgende Personenkreise beschränkt:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises "G", sofern die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" - für "außergewöhnliche Gehbehinderung" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 % und maximaler Aktionsradius ca. 100 m).
- Schwerbehinderte mit einem wegen chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung (Colitis ulcerosa bzw. Morbus Crohn) anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Stoma = künstlicher Darmausgang).
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung - in Verbindung mit den einschlägigen Erlassen des NRW-Verkehrsministerium.
Öffentlicher Straßenverkehr, Schwerbehinderung, Verkehr https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/454/showBürgerbüro
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