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Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Wie wird Ihr Kind "amtlich"?

Allgemeine Hinweise:

Zuständig für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist das Standesamt am Ort der Geburt.

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie für das Standesamt eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind.
Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob...

  • sie miteinander verheiratet sind:

Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen bei der Eheschließung eine "beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches" ausgestellt worden (bis 31.12.2008). Ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde! Dieses Dokument benötigen Sie jetzt.

Sollten Sie dieses Dokument (i. d. R. im Stammbuch abgeheftet) nicht zur Hand haben, melden Sie sich einfach telefonisch oder per Email bei uns, um zu erfahren, wo Sie sich diese Abschrift/Urkunde ausstellen lassen können. 
Wenn Sie vor dem 3.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, brauchen Sie eine Originalheiratsurkunde. Wenn Sie weder in der Bundesrepublik noch der DDR geheiratet haben, benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).
Es kann sein, dass in diesem Falle weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. 

Wenden Sie sich bitte an uns. Wir geben Ihnen bereitwillig Auskunft.

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Zuständige Organisationseinheiten

Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Wie wird Ihr Kind "amtlich"?

Allgemeine Hinweise:

Zuständig für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist das Standesamt am Ort der Geburt.

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie für das Standesamt eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind.
Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob...

  • sie miteinander verheiratet sind:

Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen bei der Eheschließung eine "beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches" ausgestellt worden (bis 31.12.2008). Ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde! Dieses Dokument benötigen Sie jetzt.

Sollten Sie dieses Dokument (i. d. R. im Stammbuch abgeheftet) nicht zur Hand haben, melden Sie sich einfach telefonisch oder per Email bei uns, um zu erfahren, wo Sie sich diese Abschrift/Urkunde ausstellen lassen können. 
Wenn Sie vor dem 3.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, brauchen Sie eine Originalheiratsurkunde. Wenn Sie weder in der Bundesrepublik noch der DDR geheiratet haben, benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).
Es kann sein, dass in diesem Falle weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. 

Wenden Sie sich bitte an uns. Wir geben Ihnen bereitwillig Auskunft.

Anmeldung, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/418/show
Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-400
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Sachbearbeiterin

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suppa@stadt-luedinghausen.de

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