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Abwasserwerk Lüdinghausen
Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).
Ortsrecht:
Betriebssatzung
Grundstücksentwässerungsanlagen
Abwassergebühren:
Gebührensatzung
Rechtsgrundlagen allgemein:
Wasserhaushaltsgesetz
Landeswassergesetz NRW
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Weppelmann
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-316
E-Mail: s.weppelmann@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 3: Planen und Bauen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Abwasserwerk
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: abwasserwerk@stadt-luedinghausen.de
Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).
Ortsrecht:
Betriebssatzung
Grundstücksentwässerungsanlagen
Abwassergebühren:
Gebührensatzung
Rechtsgrundlagen allgemein:
Wasserhaushaltsgesetz
Landeswassergesetz NRW
Herr
Weppelmann
Sachbearbeiter
315 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)
Herr
Weppelmann
Sachbearbeiter
315 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)