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Zweitwohnungssteuer
Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung in Lüdinghausen neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den von Familienmitgliedern.
Steuerpflichtiger kann der Wohnungseigentümer, aber auch der Mieter einer Wohnung sein.
Die Anmeldung oder auch Nicht-Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ist dabei für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht von Interesse.
Als Zweitwohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten abgestellt werden.
Sollte der Steuerpflichtige mehr als zwei minderjährige Kinder haben, so wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte ermäßigt.
Keine Zweitwohnung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung in Lüdinghausen eines verheirateten, nicht dauerhaft von der Familie getrennt lebenden Berufstätigen.
Unterlagen
Kosten
Die jährliche Steuer beträgt pauschal 11 % der Jahresrohmiete oder der Jahres-Nettokaltmiete der Zweitwohnung bzw. der Jahres-Nettostandplatzmiete bei Wohn- und Campingwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen.
Weitere Informationen
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An- und Abmeldung ZweitwohnungssteuerEs hilft Ihnen weiter
- Frau Hanschmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-252
E-Mail: n.hanschmann@stadt-luedinghausen.de
- Frau Selina Spinne
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-251
E-Mail: s.spinne@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 2: Finanzen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Steuern und Abgaben
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: steueramt@stadt-luedinghausen.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 2: Finanzen - Steuern und Abgaben
Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung in Lüdinghausen neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den von Familienmitgliedern.
Steuerpflichtiger kann der Wohnungseigentümer, aber auch der Mieter einer Wohnung sein.
Die Anmeldung oder auch Nicht-Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ist dabei für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht von Interesse.
Als Zweitwohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten abgestellt werden.
Sollte der Steuerpflichtige mehr als zwei minderjährige Kinder haben, so wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte ermäßigt.
Keine Zweitwohnung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung in Lüdinghausen eines verheirateten, nicht dauerhaft von der Familie getrennt lebenden Berufstätigen.
Die jährliche Steuer beträgt pauschal 11 % der Jahresrohmiete oder der Jahres-Nettokaltmiete der Zweitwohnung bzw. der Jahres-Nettostandplatzmiete bei Wohn- und Campingwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen.
https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/373/showFrau
Hanschmann
Sachbearbeiterin
115 (Rathaus, Neubau 1. Obergeschoss)...
Frau
Selina
Spinne
Sachbearbeiterin
116 (Rathaus, Neubau 1. Obergeschoss)...
Frau
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Selina
Spinne
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