Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung in Lüdinghausen neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den von Familienmitgliedern.
Steuerpflichtiger kann der Wohnungseigentümer, aber auch der Mieter einer Wohnung sein.

Die Anmeldung oder auch Nicht-Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ist dabei für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht von Interesse.

Als Zweitwohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten abgestellt werden.

Sollte der Steuerpflichtige mehr als zwei minderjährige Kinder haben, so wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte ermäßigt.

Keine Zweitwohnung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung in Lüdinghausen eines verheirateten, nicht dauerhaft von der Familie getrennt lebenden Berufstätigen.

Zweitwohnungssteuersatzung

Unterlagen

Kosten

Die jährliche Steuer beträgt pauschal 11 % der Jahresrohmiete oder der Jahres-Nettokaltmiete der Zweitwohnung bzw. der Jahres-Nettostandplatzmiete bei Wohn- und Campingwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen.