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Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt ausschließlich den Gemeinden zu.
Welche Vergnügungen werden besteuert?
Der Besteuerung unterliegen Vergnügen (Veranstaltungen) wie beispielsweise die Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen oder das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparten in Spielhallen oder Gastwirtschaften.
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) oder der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Karten- oder Pauschsteuer erhoben. Die Vergnügungssteuer für Geräte wird nach deren Einspielergebnis erhoben. Der Steuersatz in der Stadt Lüdinghausen beträgt zurzeit 12 %.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht):
Vergnügungssteuersatzung
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Gemeindeordnung NRW
Vergnügungssteuersatzung
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Gemeindeordnung NRW
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- Frau Hanschmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-252
E-Mail: n.hanschmann@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 2: Finanzen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
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Borg 2
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Amt/Fachbereich
Fachbereich 2: Finanzen - Steuern und Abgaben
Vergnügungssteuer
Welche Vergnügungen werden besteuert?
Wer ist Steuerschuldner?
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Karten- oder Pauschsteuer erhoben. Die Vergnügungssteuer für Geräte wird nach deren Einspielergebnis erhoben. Der Steuersatz in der Stadt Lüdinghausen beträgt zurzeit 12 %.
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt ausschließlich den Gemeinden zu.
Welche Vergnügungen werden besteuert?
Der Besteuerung unterliegen Vergnügen (Veranstaltungen) wie beispielsweise die Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen oder das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparten in Spielhallen oder Gastwirtschaften.
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) oder der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Karten- oder Pauschsteuer erhoben. Die Vergnügungssteuer für Geräte wird nach deren Einspielergebnis erhoben. Der Steuersatz in der Stadt Lüdinghausen beträgt zurzeit 12 %.
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Rechtsgrundlagen (Allgemein):
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https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/372/show Vergnügungssteuersatzung
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