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Bescheinigung in Steuersachen (vormals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen kann z.B. benötigt werden im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen bestellen?
Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung, nach Zahlungseingang, innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass für die Bescheinigung in Steuersachen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben wird.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Bücker
Sachgebietsleiter
Tel: 02591 926-240
E-Mail: buecker@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 2: Finanzen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Stadtkasse
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: stadtkasse@stadt-luedinghausen.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 2: Finanzen - Stadtkasse
Bescheinigung in Steuersachen (vormals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen kann z.B. benötigt werden im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen bestellen?
Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung, nach Zahlungseingang, innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Bescheinigung in Steuersachen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben wird.
https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/355/show Fachbereich 2: Finanzen
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-200
Fax 02591 926-209
Herr
Bücker
Sachgebietsleiter
103 (Rathaus, Neubau 1. Obergeschoss)...
02591 926-240
buecker@stadt-luedinghausen.de
Stadtkasse
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-240
Fax 02591 926-249
Herr
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02591 926-240
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