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Versicherungsangelegenheiten
Hat die Stadt Lüdinghausen die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt oder hat sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt, ist sie gegebenenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag und -zeit, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge als Anlage beifügen.
Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag und -zeit, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge als Anlage beifügen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen FassungEs hilft Ihnen weiter
- Frau Casimir
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-141
E-Mail: casimir@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
Versicherungsangelegenheiten Hat die Stadt Lüdinghausen die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt oder hat sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt, ist sie gegebenenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag und -zeit, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge als Anlage beifügen.
Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag und -zeit, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge als Anlage beifügen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen Fassung Amtshaftpflicht https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/334/show Dezernat I
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-901
Fax 02591 926-909
Frau
Casimir
Sachbearbeiterin
M.1.1 (Mühlenstraße 1, 1. OG)
02591 926-141
casimir@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-100
Fax 02591 926-109
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Zentrale Dienste
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