Jede und jeder kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt (Petitionsrecht). Die Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Wer eine solche schriftliche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich der Rat der Stadt Lüdinghausen mit der Angelegenheit inhaltlich befasst. In Lüdinghausen hat der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der diese inhaltlich prüft. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle (jeweiliger Fachausschuss). 

Wird eine solche Eingabe an den Rat gerichtet, bestätigt der Bürgermeister den Eingang der Eingabe und informiert den Absender über den voraussichtlichen Termin der Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss.

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mit zu verfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet der Bürgermeister den Absender schriftlich über die Entscheidung.

Handelt es sich um eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Lüdinghausen fällt, so leitet die Verwaltung sie an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet den Absender der Eingabe hierüber. 
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.

Ortsrecht

§ 5 der Hauptsatzung der Stadt Lüdinghausen 

Rechtsgrundlagen allgemein

Petitionsrecht aus Art. 17 Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland in der aktuell günstigen Fassung

Die Voraussetzungen für Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt ergeben sich außerdem aus § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuell gültigen Fassung

 

Online-Antragsformular

Zuständige Stelle

Büro des Bürgermeisters
Borg 2
59348 Lüdinghausen

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