Die Stadt Lüdinghausen fördert auf freiwilliger Basis ohne Ableitung einer Rechtspflicht die Arbeit der Sportvereine im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien.


Förderung im Einzelnen

Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen zurzeit folgende Förderungen im Einzelnen:


Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen
Jährlicher Zuschuss in Höhe von 8 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.

Grundlage für die Berechnung des Zuschusses sind die vom Verein gemeldeten Jugendlichen an den Landessportbund für das laufende Kalenderjahr. Der Zuschuss wird um 2/3 reduziert, wenn der Verein mehr als drei Stunden wöchentlich unentgeltlich städtische Sportanlagen nutzt.


Förderung von Übungsleitern

Jährlicher Zuschuss in Höhe von 45 € je anerkanntem Übungsleiter. Als Berechnungsgrundlage gelten die Anträge an den Landessportbund und die vom Landessportbund den Vereinen erteilten Bewilligungsbescheide.


Sonstige Förderung

Übernahme von Verleihungsgebühren für die Erlangung des allgemeinen Deutschen Sportabzeichens.


Antragsverfahren

Der formlose Antrag auf Förderung ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres schriftlich bei der Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 4, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, einzureichen oder persönlich im Rathaus, Zimmer 216 (Rathausneubau, 2. OG.) abzugeben.