Laut Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können - z.B. Rechtsanwälte - eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Die Auskunft darf erteilt werden über:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und Sterbeort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners


Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist schriftlich (z.B. durch Vollstreckungstitel) nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesmeldegesetz

Kosten

Pro Person 15,00 €.

Zur Begleichung der Gebühr verwenden Sie bitte Verrechnungsschecks oder überweisen das Geld vorab auf das Konto der Stadt Lüdinghausen. IBAN: DE92 4015 4530 0000 0058 68; BIC: WELADE3WXXX. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an.
Briefmarken sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar zu bezahlen.