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Melderegisterauskunft (erweitert)
Laut Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können - z.B. Rechtsanwälte - eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Die Auskunft darf erteilt werden über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist schriftlich (z.B. durch Vollstreckungstitel) nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Kosten
Pro Person 15,00 €.
Zur Begleichung der Gebühr verwenden Sie bitte Verrechnungsschecks oder überweisen das Geld vorab auf das Konto der Stadt Lüdinghausen. IBAN: DE92 4015 4530 0000 0058 68; BIC: WELADE3WXXX. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an.
Briefmarken sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Laut Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können - z.B. Rechtsanwälte - eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Die Auskunft darf erteilt werden über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist schriftlich (z.B. durch Vollstreckungstitel) nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Pro Person 15,00 €.
Zur Begleichung der Gebühr verwenden Sie bitte Verrechnungsschecks oder überweisen das Geld vorab auf das Konto der Stadt Lüdinghausen. IBAN: DE92 4015 4530 0000 0058 68; BIC: WELADE3WXXX. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" und den Namen der genannten Person an.
Briefmarken sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
Stellen Sie die Anfrage persönlich, ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...