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Fischereischeine
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz (LFischG)
Unterlagen
Bei Neuausstellung wird ein neues Lichtbild benötigt
Kosten
Was kostet jeweils ein Fischereischein ?
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz (LFischG)
Bei Neuausstellung wird ein neues Lichtbild benötigt
Was kostet jeweils ein Fischereischein ?
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...