BIS: Templatebasierte Anzeige
Fischereischeine
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz (LFischG)Kosten
Was kostet jeweils ein Fischereischein ?
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Isfort
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: g.isfort@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Online-Terminvergabe - Frau Hüske
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-136
E-Mail: hueske@stadt-luedinghausen.de
- Frau Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: schindler@stadt-luedinghausen.de
Fischereischeine Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/279/show
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.
Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz (LFischG) Was kostet jeweils ein Fischereischein ?Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein: 8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/279/show
Dezernat I
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-901
Fax 02591 926-909
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-130
g.isfort@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-100
Fax 02591 926-109
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-130
g.isfort@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-0
Fax 02591 926-139
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-130
g.isfort@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de