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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! 
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.

Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!

Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Landesfischereigesetz (LFischG)

Unterlagen

Bei Neuausstellung wird ein neues Lichtbild benötigt

Kosten

Was kostet jeweils ein Fischereischein ? 

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein:  8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! 
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.

Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!

Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Landesfischereigesetz (LFischG)

Bei Neuausstellung wird ein neues Lichtbild benötigt

Was kostet jeweils ein Fischereischein ? 

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung::
Jugendfischerschein:  8,00 Euro
1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro

https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/279/show
Dezernat I
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-901
Fax 02591 926-909

Frau

Lejk

Sachbearbeiterin

Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-132
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Frau

Neufeld

Sachbearbeiterin

Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-130
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Bürgerbüro

02591 926-0
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Frau

Möllers

Sachbearbeiterin

Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-131
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Frau

Kletzel

Sachbearbeiterin

014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...

02591 926-133
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-100
Fax 02591 926-109

Frau

Lejk

Sachbearbeiterin

Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-132
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

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Sachbearbeiterin

Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)

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Bürgerbüro

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