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Beglaubigungen
Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Rechtsgrundlagen allgemein
Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung
Unterlagen
Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Beglaubigungen für die Schule oder ein Studium kosten 2,00 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Rechtsgrundlagen allgemein
Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung
Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Beglaubigungen für die Schule oder ein Studium kosten 2,00 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.
Zeugnisse, Urkunde https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/276/showFrau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
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Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
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Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
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Frau
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014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...