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Beglaubigungen
Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Unser Tipp:
Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,70 Euro verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Unser Tipp:
Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,70 Euro verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!
Rechtsgrundlagen allgemein
Verwaltungsverfahrensgesetz, BeglaubigungsverordnungUnterlagen
Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Isfort
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-421
E-Mail: niehues@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Online-Terminvergabe - Frau Hüske
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-136
E-Mail: hueske@stadt-luedinghausen.de
- Frau Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: schindler@stadt-luedinghausen.de
Beglaubigungen Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Unser Tipp:
Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,70 Euro verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro. https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/276/show
Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Unser Tipp:
Wir müssen laut Verwaltungsgebührensatzung für eine Kopie 0,70 Euro verlangen. Wenn Sie im Einzelhandel eine Kopie anfertigen lassen, zahlen Sie deutlich weniger!
Rechtsgrundlagen allgemein
Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!bei Unterschriftsbeglaubigungen:
- Personalausweis oder Reisepass Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.
Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro. https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/276/show
Dezernat I
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-901
Fax 02591 926-909
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-421
niehues@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-100
Fax 02591 926-109
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-421
niehues@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-0
Fax 02591 926-139
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
02591 926-421
niehues@stadt-luedinghausen.de
Bürgerbüro
-
02591 926-0
info@stadt-luedinghausen.de
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-136
hueske@stadt-luedinghausen.de
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
02591 926-132
luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
schindler@stadt-luedinghausen.de