Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro und der nächsten Polizeidienststelle mit.

Schützen Sie sich damit vor einem eventuellen Missbrauch Ihrer persönlichen Dokumente!

Sie können das Formular hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Bitte legen Sie den unterschriebenen Vordruck umgehend dem Bürgerbüro vor. Vereinbaren Sie hierzu online einen Termin.

Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren wenden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld unter folgendem Link:

Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte:

 

Personalausweis verloren?

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte:

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.

  • Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer
  • 116 116, in Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen.
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
  • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es beim Bürgerbüro erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.

Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, dem zuständigen Bürgerbüro zu melden. Das Bürgerbüro leitet dann sofort die Sperrung ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

 

Wichtiger Hinweis zu wiederaufgefundenen Dokumenten

Bei einer Verlustanzeige weist die Pass- und Ausweisbehörde ausdrücklich darauf hin, dass Dokumentinhaberinnen und Dokumenteninhaber zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des wiedergefundenen Ausweisdokuments verpflichtet sind.

Selbst bei korrekter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von vorher verloren oder gestohlen gemeldeten Dokumenten zu Problemen führen kann. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzeptieren jedoch nicht die Rücknahme solcher Meldungen. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden.

Empfehlung: Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, um bei internationalen Reisen mit wiederaufgefundenen Reisedokumenten etwaigen auftretenden Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

 

Sperren der Unterschriftsfunktion

Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

 

Neubeantragung

Ein neues Ausweisdokument kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dafür wird ein neues biometrisches Passbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf, benötigt. Bitte bringen Sie bei der Beantragung ein Lichtbilddokument (z. B. Reisepass, Führerschein, Krankenkassenkarte) mit, um sich auszuweisen. Wenn kein Lichtbilddokument vorhanden ist, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden

 

Kosten der Neubeantragung:

Personalausweis unter 24 J.

22,80 €

Personalausweis über 24 J.

37,00 €

Reisepass unter 24 J.

37,50 €

Reisepass über 24 J.

60,00 €

Zzgl. Expresskosten beim Reisepass

32,00 €

Vorläufiger Personalausweis

10,00 €

Vorläufiger Reisepass

26,00 €