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Meldebescheinigung
Wir stellen Ihnen auf Wunsch im Bürgerbüro eine Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung) aus, die Sie z.B. zur Heirat für ein auswärtiges Standesamt benötigen.
Schließen Sie in Lüdinghausen die Ehe, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht.
Auch eine Meldebescheinigung, z.B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen, erhalten Sie bei uns.
Sie können persönlich vorbeikommen oder einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei uns vorbeischicken. Wir benötigen allerdings in jedem Fall Ihren Ausweis bzw. eine Kopie Ihres Ausweises.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Gebühr beträgt sowohl für eine Meldebescheinigung als auch für eine Aufenthaltsbescheinigung(erweiterte Meldebescheinigung) 9,00 Euro.
Gebührenfrei stellen wir Ihnen eine solche Bescheinigung für Rentenzwecke oder für einen örtlichen Fußballverein aus, wenn Ihr Kind dort sein Alter nachweisen muss.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Trogemann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kemmann
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Wir stellen Ihnen auf Wunsch im Bürgerbüro eine Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung) aus, die Sie z.B. zur Heirat für ein auswärtiges Standesamt benötigen.
Schließen Sie in Lüdinghausen die Ehe, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht.
Auch eine Meldebescheinigung, z.B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen, erhalten Sie bei uns.
Sie können persönlich vorbeikommen oder einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei uns vorbeischicken. Wir benötigen allerdings in jedem Fall Ihren Ausweis bzw. eine Kopie Ihres Ausweises.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt sowohl für eine Meldebescheinigung als auch für eine Aufenthaltsbescheinigung(erweiterte Meldebescheinigung) 9,00 Euro.
Gebührenfrei stellen wir Ihnen eine solche Bescheinigung für Rentenzwecke oder für einen örtlichen Fußballverein aus, wenn Ihr Kind dort sein Alter nachweisen muss.
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Trogemann
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
-
Frau
Kemmann
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...