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Personalausweis, vorläufiger
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen.
Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Lüdinghausen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen.
Wie lange ist ein vorläufiger Ausweis gültig ?
Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen allgemein
Pass- und Personalausweisgesetz
Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- bis zum 16. Lebensjahr schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
Kosten
Es fallen 10,00 Euro an.
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen.
Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Lüdinghausen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen.
Wie lange ist ein vorläufiger Ausweis gültig ?
Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen allgemein
Pass- und Personalausweisgesetz
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- bis zum 16. Lebensjahr schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
Es fallen 10,00 Euro an.
Ausweis, Personaldokumente https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/255/showFrau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
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Lejk
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Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
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Möllers
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Frau
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014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...