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Personalausweis, vorläufiger
Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Lüdinghausen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
Fragen Sie und einfach! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen.
Wie lange ist ein vorläufiger Ausweis gültig ?
Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen allgemein
Pass- und PersonalausweisgesetzUnterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- bis zum 16. Lebensjahr schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile
Kosten
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- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
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- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
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Tel: 02591 926-130
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- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
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Online-Terminvergabe - Frau Hüske
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-136
E-Mail: hueske@stadt-luedinghausen.de
- Frau Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: luetkealdenhoevel@stadt-luedinghausen.de
- Herr Schindler
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-133
E-Mail: schindler@stadt-luedinghausen.de
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Unter 16 Jahre
Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
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Wie lange ist ein vorläufiger Ausweis gültig ?
Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.
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- Lichtbild
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Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
Bürgerbüro
-
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
Bürgerbüro
-
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Isfort
Sachbearbeiterin
001
Bürgerbüro
-
Frau
Hüske
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Lütke Aldenhövel
Sachbearbeiterin
Herr
Schindler
Sachbearbeiter
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...