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Personalausweis
Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat!
Neuerungen:
Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert.
Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.
Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
Online-Ausweisfunktion:
Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion entscheiden Sie selber welche Daten Sie übermitteln lassen möchten. Möglich sind: Name, Vorname, ggf. Doktorgrad, Ordens- bzw. Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Daten zur Nutzung der Signaturfunktion. Das Foto und die Fingerabdrücke können nicht übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt erst nach Bestätigung durch Eingabe Ihrer PIN.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion:
-
Kartenlesegerät für kontaktlose Chipkarten
-
AusweisApp
Bitte beachten Sie, dass das Kartenlesegerät und die AusweisApp nicht im Bürgerbüro erworben/beantragt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.personalausweisportal.de/dasbrauchensie
www.personalausweisportal.de/ausweisapp
Unterschriftsfunktion:
Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Signatur:
-
Signaturzertifikat eines zugelassenen Signaturanbieters
-
Komfortlesegerät
Bitte beachten Sie, dass das Signaturzertifikat und das Lesegerät nicht im Bürgerbüro beantragt/erworben werden können.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de (Anbieter von Zertifikaten für die digitale Unterschrift)
www.bsi.bund.de (Informationen über Lesegeräte für die digitale Unterschrift)
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie eine Informationsbroschüre über die Online-Ausweisfunktion.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.
Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Antragstellung:
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personalausweisgesetz
Unterlagen
- Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass
- ein aktuelles, biometriefähiges Lichtbild
bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf - bis zum 16. Lebensjahr: schriftliche Einverständnis beider Elternteile
Kosten
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
Gültigkeit:
zehn Jahre
bei unter 24 Jährigen sechs Jahre
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat!
Neuerungen:
Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert.
Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.
Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
Online-Ausweisfunktion:
Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion entscheiden Sie selber welche Daten Sie übermitteln lassen möchten. Möglich sind: Name, Vorname, ggf. Doktorgrad, Ordens- bzw. Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Daten zur Nutzung der Signaturfunktion. Das Foto und die Fingerabdrücke können nicht übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt erst nach Bestätigung durch Eingabe Ihrer PIN.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion:
-
Kartenlesegerät für kontaktlose Chipkarten
-
AusweisApp
Bitte beachten Sie, dass das Kartenlesegerät und die AusweisApp nicht im Bürgerbüro erworben/beantragt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.personalausweisportal.de/dasbrauchensie
www.personalausweisportal.de/ausweisapp
Unterschriftsfunktion:
Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Signatur:
-
Signaturzertifikat eines zugelassenen Signaturanbieters
-
Komfortlesegerät
Bitte beachten Sie, dass das Signaturzertifikat und das Lesegerät nicht im Bürgerbüro beantragt/erworben werden können.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de (Anbieter von Zertifikaten für die digitale Unterschrift)
www.bsi.bund.de (Informationen über Lesegeräte für die digitale Unterschrift)
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie eine Informationsbroschüre über die Online-Ausweisfunktion.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.
Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Antragstellung:
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personalausweisgesetz
- Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass
- ein aktuelles, biometriefähiges Lichtbild
bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf - bis zum 16. Lebensjahr: schriftliche Einverständnis beider Elternteile
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
Gültigkeit:
zehn Jahre
bei unter 24 Jährigen sechs Jahre
Ausweis, Personaldokumente https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/254/show
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
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Bürgerbüro
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Möllers
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