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Fundsachen
Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, bei uns vorbeibringen oder mit dem Online-Formular mitteilen.
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Lüdinghausen dem Bürgerbüro - zu melden!
Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch, per Email oder dem Online-Formular erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ?
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Stadt Lüdinghausen artgerecht untergebracht.
Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Lüdinghausen über.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
- Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
- Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
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Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Lüdinghausen dem Bürgerbüro - zu melden!
Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch, per Email oder dem Online-Formular erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ?
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Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
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Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
- Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
- Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
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Fundbüro, Finder,Verlust https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/253/showFrau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
Frau
Lejk
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Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
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Neufeld
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Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
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Möllers
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014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
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