Sie haben etwas gefunden?

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, bei uns vorbeibringen oder mit dem  Online-Formular mitteilen. 
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Lüdinghausen dem Bürgerbüro - zu melden!

Sie haben etwas verloren?

Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch, per Email oder dem  Online-Formular erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben. 


Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ? 

Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Stadt Lüdinghausen artgerecht untergebracht.

 

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ? 

Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.

Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Lüdinghausen über.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
  • Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
  • Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch