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Ausländerwesen
Aufenthaltshaltserlaubnis:
Den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.
Aufenthaltsgestattung/ Duldung:
Der Antrag wird im Bürgerbüro ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben dort wieder abgeben. Zur weiteren Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.
Aufenthaltstitel:
Den Antrag um den Aufenthaltstitel zu verlängern gibt es nur beim Kreis Coesfeld. Dieses ist leider nicht im Bürgerbüro der Stadt Lüdinghausen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Aufenthaltshaltserlaubnis:
Den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.
Aufenthaltsgestattung/ Duldung:
Der Antrag wird im Bürgerbüro ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben dort wieder abgeben. Zur weiteren Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.
Aufenthaltstitel:
Den Antrag um den Aufenthaltstitel zu verlängern gibt es nur beim Kreis Coesfeld. Dieses ist leider nicht im Bürgerbüro der Stadt Lüdinghausen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...