Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dort hin verlegt die Stadt vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

 

Hierzu heißt es in der Entwässerungssatzung (§ 14):   
"Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen. Besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage, gilt der Antrag mit der Aufforderung der Stadt den Anschluss vorzunehmen, als gestellt." 

Zuständige Stelle

Abwasserwerk
Borg 2
59348 Lüdinghausen