Die Stadt Lüdinghausen fördert Maßnahmen zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten gemäß dieser Richtlinie. Um die ärztliche Versorgung im Stadtgebiet langfristig zu sichern, sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Gesundheitsstandort geschaffen werden.

Zweck der Förderung ist die Sicherstellung einer guten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung in der Stadt Lüdinghausen. Dazu soll Ärztinnen und Ärzten eine finanzielle Unterstützung geboten werden.

 

Gefördert wird die Übernahme einer Praxis von ausgeschiedenen oder ausscheidenden Ärztinnen oder Ärzten, die Niederlassung oder Einrichtung einer Zweigpraxis oder die Einstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes auf dem Gebiet der Stadt Lüdinghausen, für die eine entsprechende Einrichtung, ein Umbau, eine Renovierung oder die Anschaffung von medizinischen Geräten sowie eine Praxisausstattung erforderlich wird, mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch von 35.000,00 €.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter wirtschaftsfoerderung@stadt-luedinghausen.de