Wohnungsgeberbestätigung
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Mieter zur Anmeldung mitzugeben.
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Mieter zur Anmeldung mitzugeben.