Die Baugenehmigung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage sollten normalerweise bei den Eigentümer*innen selbst vorliegen. Diese sind auch für den Nachweis der Genehmigung verantwortlich.

Die Stadt Lüdinghausen verfügt in der Regel über eine Zweitausfertigung der Bauakte. Eine Vollständigkeit der Bauakten kann aber nicht garantiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass beim Kreis Coesfeld - als zuständige Baugenehmigungsbehörde - unfangreichere Bauakten vorliegen.

 

Akteneinsicht:

Als Grundstückseigentümer können Sie Einsicht in die uns vorliegenden Bauakten nehmen. Andere Interessierte müssen für eine Akteneinsicht eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Für eine Terminabstimmung zur Einsichtnahme in die Bauakten benutzen Sie bitte den Assistenten.

 

 

 

Kosten

 

Bei Bedarf können Kopien aus den Bauakten erstellt werden. Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013.