Die Leistungen nach dem SGB XII unterteilen sich in folgende Bereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt und
  • Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

 

Hilfe zum Lebensunterhalt:

Leistungsberechtigt sind Personen, die vorrübergehend nicht erwerbsfähig sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung:

Leistungsberechtigt sind Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII sind beim Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Lüdinghausen zu stellen. Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind, erfahren sie von ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Für eine Antragstellung- aber auch für alle anderen Anliegen- wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/zuständige Leistungssachbearbeiterin und vereinbaren sie einen Termin, damit wir für Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.