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Die Stadt Lüdinghausen fördert auf freiwilliger Basis ohne Ableitung einer Rechtspflicht die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe. Bezuschussungsfähig sind:

Kinder- und Jugendfreizeiten, Stadtranderholung, Ferienspiele

Auf Basis der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird anteilig je Teilnehmer und Dauer der Freizeit ein Prokopfbetrag ermittelt.

Jugendliche in Sport- und Musikvereinen, Jugendgruppen

Die Förderhöhe und -dauer ist für jede einzelne Fördergruppe nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kind- und Jugendarbeit in Gruppen und Vereinen in der  Stadt Lüdinghausen individuell geregelt.
 
Die zuständige Sachbearbeiterin berät Sie gerne. Der Antrag auf Förderung ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres schriftlich bei der Stadt Lüdinghausen, Dezernat II, Dagmar Stein, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, einzureichen oder persönlich im Rathaus, Zimmer A 104 (Rathausaltbau, 1. OG.) abzugeben.