Information zur Anmeldung der Schulanfänger zur Grundschule



Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Der Einschulungsstichtag ist auf den 30. September festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahrs beginnt.

 

 


Geburtszeitraum                    Schuljahr    
01.10.2017 bis 30.09.2018     2024/25
01.10.2018 bis 30.09.2019     2025/26
01.10.2019 bis 30.09.2020     2026/27
01.10.2020 bis 30.09.2021     2027/28
01.10.2021 bis 30.09.2022     2028/29
01.10.2022 bis 30.09.2023     2029/30


Anmeldeverfahren

Die Stadt Lüdinghausen informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September  des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, über das Anmeldeverfahren. Die Erziehungsberechtigten können das Kind mit dem Formular anmelden, das dem Anschreiben der Stadt Lüdinghausen beigefügt wird. Das ausgefüllte Formular ist anschließend an die Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 4, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, zurückzusenden. oder persönlich im Rathaus, Zimmer 217 (Rathausneubau, 2. OG.) abzugeben.

Es können nur die Eltern von Schulanfängern berücksichtigt werden, die bis zur Herausgabe des Anschreibens in Lüdinghausen wohnhaft sind. Falls danach Zuzüge erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten frühzeitig an die Grundschule oder an den Schulträger wenden


Weiteres Verfahren

Nach der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind in die jeweils gewählte Grundschule zum Gespräch eingeladen. Hierzu ist auch die Geburtsurkunde mitzubringen. Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden; ebenfalls wird die Schulfähigkeit des Kindes durch die Schulleitung geprüft. Unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmeentscheidung durch die Schulleitung.


Vorzeitige Schulanmeldung

Die Kinder, die nach dem jeweiligen Stichtag für die Einschulung das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d.h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.


Nächstgelegene Schule

Erstmals mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 gibt es keine Schulbezirke mehr. Entsprechend dem Schulgesetz NRW ist grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. 
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem die Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Lüdinghausen vorrangig berücksichtigt werden. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran:

  1. Geschwisterkinder,

  2. Schulweg,

  3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

  4. ausgewogenen Verhältnis von Mädchen und Jungen,

  5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Soll das Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Schule angemeldet werden, ist vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen.


Integrative Beschulung

Falls Sie eine integrative Beschulung Ihres Kindes wünschen, erkundigen Sie sich bitte beim Schulamt für den Kreis Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, Tel. 02541/18-0, nach den Modalitäten


Schülerbeförderungskosten


In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Grundschule anfallen würden. Fahrkosten entstehen in der Regel, wenn der einfache Schulweg im Primarbereich mehr als 2 km beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.


Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule

An allen Lüdinghauser Grundschulen besteht ein Angebot der „Offenen Ganztagsschule“. Die Offene Ganztagsschule umfasst Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote. In der Regel wird eine Betreuung bis 16.30 Uhr – mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr  – sichergestellt. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit (kostenpflichtig).


Eine Übersicht über die Grundschulen in Lüdinghausen sowie über das vollständige Schulangebot in Lüdinghausen finden Sie hier.