Die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister im Kreisgebiet Coesfeld übt der Kreis Coesfeld aus. Er ist zuständig für den Entwurf der Kehrbezirkseinteilung, sowie für die Betreibung ausstehender Schornsteinfegergebühren.

 

Bezirksschornsteinfegermeister

Für den Bereich des Kreises Coesfeld werden die Schornsteifegermeister von der Bezirksregierung Münster zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Sie nehmen als gewerbetreibende Angehörige des Handwerks bei Ihren Tätigkeiten nach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie auf dem Gebiet des Immissionsschutzes öffentliche Aufgaben war.


Den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger können Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Münster ermitteln.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Kreises Coesfeld.