Waffenangelegenheiten
Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Das Waffengesetz unterscheidet zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen.
Möchten Sie Schusswaffen und Munition erwerben, besitzen bzw. führen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Unter anderem können Sie folgende waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen:
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)
- Kleiner Waffenschein (KWS)
Zuständig ist in allen Waffenangelgenheiten die Kreispolizeibehörde des Kreises Coesfeld.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Voraussetzungen
Für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre (besondere Regelungen bei Sportschützen)
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis der Sachkunde (nicht für KWS)
- Nachweis eines Bedürfnisses (nicht für KWS)