Wer eine Schusswaffe oder wer Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz.

Zuständig Behörde für den Kreis Coesfeld ist der Landrat als Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte im wesentlichen Jagdscheininhabern und aktiven Sportschützen erteilt.

Eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, wer

  • Schusswaffen führen,
  • Schießstätten betreiben oder
  • außerhalb der Jagd- oder Schießsportstätte schießen

will.


Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt einen entsprechenden Bedürfnis- und Sachkundenachweis, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung voraus.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Kreis Coesfeld

 



Rechtsgrundlagen allgemein

Waffengesetz