Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Kosten
Es fallen Gebühren an.