Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - (z.B. für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers, für Tische, Stühle vor Gaststätten, etc.) bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie ggf. einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld.
Die Erlaubnis der Stadt kann nur auf schriftlichem Antrag erfolgen, der spätestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung einzureichen ist.


Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen:


Rechtsgrundlagen allgemein

Straßen- und Wegegesetz NRW
evlt. Straßenverkehrsordnung
Spezialgesetze

Unterlagen

Angaben zu Art, Umfang und Dauer der geplanten Sondernutzung, Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis.

Kosten

Es fallen Gebühren im Rahmen der Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen an. Zusätzlich können Gebühren für eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld anfallen.