Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) sondernutzungserlaubnispflichtig.
Mit der Erlaubnis wird festgelegt, wo und für welchen Zeitraum der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Ein schriftlicher Antrag ist rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt
   Lüdinghausen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Spezialgesetze