Besitzer eines Parkausweises sind dazu Berechtigt ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.

Je Haushalt oder Gewerbe kann nur ein Ausweis ausgestellt werden, er ist übertragbar auf andere Haushaltsmitglieder bzw. Gewerbetreibende.

Beantragung auch auf dem Postweg mit Nachweis der Einzahlung möglich

Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?
Sie können einen Ersatz-Ausweis im Bürgerbüro beantragen.

 

Folgende Straßen gelten für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises:

Blaufärbergasse komplett
Borg komplett
Braugasse komplett
Burgstr. komplett
Freiheit Wolfsberg komplett
Gartenstr. komplett
Hermannstr. komplett
Kirchstr. komplett
Kleine Münsterstr. komplett
Langenbrückenstr. komplett
Markt komplett
Mühlenstr. ungerade bis 31; gerade bis 50
Münsterstr. ungerade bis 45; gerade bis 48
Neustr. gerade bis 18, ohne Ludgerus-Haus
Ostwall komplett
Steverstr. 29-31
Wallgasse komplett
Wilhelmstr. komplett
Wolfsberger Str. 5,7,8,12

 

Voraussetzungen

  • der Bewohner muss in einer der unten aufgeführten Straßen tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein.
  • der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage
  • der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
  • der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.
  • Für einen Gewerbeparkausweis ist es erforderlich seinen Firmensitz in Lüdinghausen zu haben.

Unterlagen

Für die Beantragung eines Bewohner- oder Gewerbeparkausweises benötigt man folgende Unterlagen:

  • Antragsformular auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises mit Unterschrift
  • Kopie des gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht Fahrzeuginhaber sind, benötigen Sie die Bestätigung des Fahrzeughalters (Halterbescheinigung als PDF)
  • Den bisherigen Bewohner/Gewerbeparkausweis (falls vorhanden)

 

Kosten

Der Bewohnerparkausweis kostet 30,00 Euro für ein Jahr.

Für den Gewerbeparkausweis fallen 50,00 Euro an. Dieser ist ebenfalls ein Jahr gültig.