Erteilen von Konzessionen/Erlaubnissen (Gaststättenerlaubnis)
Betrieb einer Gaststätte:
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz NRW (GastG NRW). Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden (Tel.: 0251-707120).
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen beim Bürgerbüro)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Bürgerbüro)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Handelsregisterauszug für juristische Personen
- Grundrisszeichnungen mit Angaben, die zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Räume erforderlich sind, also z.B. auch Angaben über die Höhe, Wasserzapfstellen, WC`s usw.
- Kopie des Pachtvertrages
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal
- Auskunft aus der Wohnortgemeinde über steuerliche Angelegenheiten
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld - Termine unter Tel.: 02541-185304)
Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfesten, Schützenfesten und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz NRW