Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).

Ortsrecht:

Betriebssatzung

Entwässerungssatzung

Grundstücksentwässerungsanlagen


Abwassergebühren:

Gebührensatzung


Rechtsgrundlagen allgemein:


Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)