Abwasserwerk Lüdinghausen
Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).
Ortsrecht:
Betriebssatzung
Grundstücksentwässerungsanlagen
Abwassergebühren:
Gebührensatzung
Rechtsgrundlagen allgemein:
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)