Die hier erbrachten Leistungen der zentralen Finanzwirtschaft umfassen die Erstellung des jährlichen Haushaltsplans einschließlich Investitionsplan und mittelfristiger Finanzplanung, die Organisation, Aufsicht und Koordinierung des Haushaltsplanes durch die Fachbereiche und bei Bedarf Unterstützung etwa durch über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie weitere Serviceleistungen im Rahmen der zentralen Finanzsteuerung. Auf der Basis der unterjährigen Berichte sind Entscheidungen von politischen Gremien und Verwaltungsvorstand vorzubereiten. Am Ende des Haushaltsjahres wird die Mittelverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes dargestellt. Die Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, die allgemeine Zuweisungen (z.B. Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen) und die Umlagen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage) werden festgestellt.
Als Service der Stadtverwaltung können Sie sich hier Daten zum aktuellen Haushalt der Stadt und auch zu den Jahresabschlüssen in Form von PDF-Dateien herunterladen.

Haushalt
Die Haushaltssatzung ist in der vom Stadtrat verabschiedeten Fassung abrufbar.
                
Jahresabschlüsse                               
Rechtsgrundlagen allgemein
Gemeindeordnung NRW
Kommunalhaushaltsverordnung
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW
weitere gesetztliche Bestimmungen