Im Steueramt erfolgt die Festsetzung von Gewerbesteuern sowie die Bearbeitung von Haftungsfällen und die Zinsfestsetzungen nach der Abgabenordnung.

Auch ist das Steueramt zuständig für die Heranziehung der Grundbesitzabgaben. Dabei handelt es sich um Abgaben, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen:

- Grundsteuer A und B 
- Abfallentsorgungsgebühren
- Entwässerungsgebühren (Schmutzwasser/Niederschlagswasser)
- Straßenreinigungsgebühren
- Wasser- und Bodenverbandsgebühren

 

 

Vom Steueramt werden auch folgende kommunale Steuern erhoben:

- die Vergnügungssteuer
- die Hundesteuer
- die Zweitwohnungsteuer

Neben der Erhebung dieser Steuern erfolgt hier auch die Schaffung der entsprechenden ortsrechtlichen Bestimmungen (Steuersatzungen).

Alle Anliegen der Fachstelle "Steuern und Abgaben" finden Sie hier.

 

Ortsrecht

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Grundsteuergesetz
Gewerbesteuergesetz
Kommunalabgabengesetz NRW
Abgabenordnung
Landeswassergesetz
Kreislaufwirtschaftsgesetz

Landesabfallgesetz NRW
Straßenreinigungsgesetz NRW