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Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen kann z.B. benötigt werden im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge.

 

Amt/Fachbereich

Fachbereich 2: Finanzen - Stadtkasse

Kosten

Bitte beachten Sie, dass für die Bescheinigung in Steuersachen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben wird.