Bescheinigung in Steuersachen (vormals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen kann z.B. benötigt werden im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge.
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Amt/Fachbereich
Fachbereich 2: Finanzen - Stadtkasse
Kosten
Bitte beachten Sie, dass für die Bescheinigung in Steuersachen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben wird.