Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Ziel ist es, dass der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin seinen/ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme bzw. Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen kann.

 

Hierbei werden die Leistungsempfänger von den zuständigen Fallmanagerinnen unterstützt.

 

Zur Unterstützung kommen folgende Leistungen in Betracht:

 

  • Allgemeine Vermittlung und Beratung
  • Vermittlung in Maßnahmen (z.B. Bewerberforum, Sofortangebot)
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfe zur Beschaffung von Arbeitskleidung
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen
  • Unterstützung durch Einstiegsqualifizierung vor Beginn einer Ausbildung
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Finanzielle Unterstützung
    • für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder
    • Vermittlung zur Schuldnerberatungsstelle
    • Vermittlung zur psychosozialen Betreuung
    • Vermittlung zur Suchtberatung

 

Unsere Fallmanagerinnen können sie entsprechend beraten. Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin mit der für sie zuständigen Ansprechpartnerin, damit wir für ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.