Fallmanagement Sozialgesetzbuch (SGB) II
Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Ziel ist es, dass der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin seinen/ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme bzw. Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen kann.
Hierbei werden die Leistungsempfänger von den zuständigen Fallmanagerinnen unterstützt.
Zur Unterstützung kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Allgemeine Vermittlung und Beratung
- Vermittlung in Maßnahmen (z.B. Bewerberforum, Sofortangebot)
- Mobilitätshilfen
- Hilfe zur Beschaffung von Arbeitskleidung
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
- Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen
- Unterstützung durch Einstiegsqualifizierung vor Beginn einer Ausbildung
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Finanzielle Unterstützung
- für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder
- Vermittlung zur Schuldnerberatungsstelle
- Vermittlung zur psychosozialen Betreuung
- Vermittlung zur Suchtberatung
Unsere Fallmanagerinnen können sie entsprechend beraten. Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin mit der für sie zuständigen Ansprechpartnerin, damit wir für ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.