Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
Sie haben mehrere Wohnungen?
Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.
Ihre Nebenwohnung in Lüdinghausen soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?
Sie sind in Lüdinghausen mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend in Lüdinghausen?
Dann benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Meldeschein "Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus"
- Wohnungsgeberbescheinigung
Den Meldeschein erhalten Sie im Bürgerbüro oder als Online-Formular.
Durch den Statuswechsel wird die Stadt Lüdinghausen zuständig für die Antragstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Lüdinghausen ausüben.
Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben im Bürgerbüro vorgelegt werden. Bei der Abgabe des Meldescheines können Sie sich vertreten lassen.
Ihre Hauptwohnung in Lüdinghausen soll nun Nebenwohnung werden?
Dann ist die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt, Ihr Ansprechpartner. Eine Abmeldung aus Lüdinghausen ist in der Regel nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Lüdinghausen als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Kosten
Gebühren fallen für die Statusänderung nicht an.