Grundsteuerreform
Information zur Grundsteuerreform in NRW für die Veranlagung von Grundstücken
Ab dem 01. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht ab dem 01. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamtes finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
www.grundsteuer.nrw.de
Bei Fragen erreiche Sie das Finanzamt Lüdinghausen unter der extra eingerichteteten Grundsteuer Hotline 02591/930-1959 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr)
Aufmerksam machen möchten wir Sie zudem auf den Flyer "Ihre Grundsteuer vor Ort" und auf das Dokument "Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025" mit dem Ziel, die oftmals komplizierten Fragen zur Grundsteuer verständlich zu beantworten und weit verbereitete Missverständnisse aus der Welt zu räumen.